In
der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland 1992 unterzeichnet
hat, wird festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder
betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist.
Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen
auf kommunaler -, Landes- und Bundesebene wie auch für die
Gesetzgebungsorgane.
Bis heute werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
nicht ausreichend beachtet. Der UN-Ausschuss für die Rechte des
Kindes hat Deutschland deshalb im Jahr 2014 erneut kritisiert.
Ein
Kinderbeauftragter im Bundestag soll dafür sorgen, dass alle zu
beschließenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob
sie auch dem Wohl von Kindern und Jugendlichen dienen. Er wird
den Kinderrechten ein Gesicht geben, sich dafür einsetzen, dass
Kinder und Jugendliche unabhängige Ansprechpartner für ihre
Belange und Beschwerden bekommen, dass das Recht auf Bildung
unabhängig vom Sozialstatus der Eltern ist, und dass alle Kinder
in Deutschland einschließlich der Flüchtlingskinder und der
Kinder ohne Papiere das Recht auf die „bestmögliche
gesundheitliche Versorgung“ (Art.24 der KRK) haben.
Alle Informationen zur Petition finden Sie hier.
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